Sie möchten Ihre Immobilie auf Mallorca verkaufen ?

Gerne unterstützen wir Sie hierbei. Sei es bei dem aktuellen Marktwert Ihrer Immobile, der Berechnung der anfallenden Steuern sowie mit unserem Kundennetzwerk.

Den Verkauf Ihrer Immobilie betreuen wir, wenn von Ihnen gewünscht , in vollem Umfang.

Bei Rückfragen setzen Sie sich mit uns über info@immo-meets-island.com in Verbindung.

Anfallende Steuern des Verkäufers für seine Immobilie:

Anders als in Deutschland gibt es hier keine sogenannte Spekulationsfrist. In Spanien greift die Gewinnsteuer als Teil der Jahressteuererklärung ( IRPF ). Auf gemeindlicher Ebene errechnet sich die Gewinnsteuer durch die Wertzuwachssteuer von Grund und Boden ( PLUSVALIA ). Erzielt der Verkäufer mit der Veräußerung seines Objektes einen Gewinn, so ist Einkommenssteuer zu zahlen. Unterschieden wird im spanischen Einkommenssteuergesetz zwischen A der unbeschränkten Steuerpflicht für Residenten und B der beschränkten Steuerpflicht für Nichtresidenten.

Resident ist man, hält man sich mehr als 183 Tage pro Kalenderjahr in Spanien auf. Die Einkommenssteuer liegt bei Nichtresidenten bei 19 %.

Grundlage für die Berechnung ist der Anschaffungswert und der Veräußerungswert. Ausschlaggebend ist hierbei der Anstieg des Katasterwertes des Grundstücks ab dem Zeitpunkt des Erwerbs durch den jetzigen Verkäufer bis zum aktuellen Verkaufszeitpunkt. ( IMPUESTO SOBRE LA RENTA DE LAS PERSONAS FISICAS).

Die Wertzuwachssteuer ( PLUSVALIA ) wird von der jeweiligen Gemeinde erhoben.

Diese wird per Index festgelegt. Hat der Verkäufer keinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien , dann muss der Käufer 3 % des Kaufpreises als Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer des Verkäufers einbehalten und an die Steuerbehörde zahlen.

In der Regel erfolgt dieser Vorgang im Beurkundungstermin des notariellen Kaufvertrages. Der Notar führt diesen Schritt aus. Residenten geben ihre jährliche Einkommenssteuererklärung ab. Diese wird mit der Einkommenssteuer ( IRPF ) besteuert. Die Einkommenssteuer liegt für Residenten bei 19 Prozent.

Hinweis : Diese Ihnen nähergebrachte Erklärung ist ohne jegliche Gewähr. Änderungen durch den Gesetzgeber inbegriffen.